Verwendung der Loipen / Verhaltensregeln auf der Loipe
1. Die Loipen dürfen nur mit einer gültigen Karte, innerhalb der Saison, innerhalb der täglichen Öffnungszeiten und sofern diese nicht gesperrt sind, benutzt werden.
2. Die Benutzung der Loipe und sämtlicher Anlagenteile erfolgt auf eigene Gefahr.
3. Die Nordicarena haftet gegenüber dem Gast nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diese Einschränkung gilt nicht für Personenschäden. Sofern im Einzelfall ein weitergehender Haftungsausschluss gesetzlich zulässig ist, gilt dieser hiermit ebenfalls als vereinbart.
4. Der Benutzer hat bei der Benutzung der Loipen die Sorgfalt eines vorsichtigen und vernünftigen Langläufers aufzubringen. Wetter-, Witterungs- und Loipenverhältnisse sind entsprechend zu berücksichtigen.
5. Der Benutzer hat dem Langlaufsport entsprechende Kleidung und Ausrüstung auf den Loipen zu tragen.
6. Ein Betreten der Loipen ohne entsprechender Langlaufausrüstung, zum Beispiel mit Straßenschuhen, ist nicht gestattet.
7. Insbesondere obliegt es dem Benutzer die nötige Aufmerksamkeit an den Tag zu legen, um Beschneiungs- und Präparierungsmaßnahmen rechtzeitig zu erkennen und die daraus resultierende nötige Sorgfalt walten zu lassen.
8. Hinweisschilder sind vom Benutzer zu beachten bzw. hat er sein Verhalten entsprechend anzupassen.
9. Die vorgegebene Loipen-Richtung ist einzuhalten.
10. Bei Unfällen ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet.
11. In der Nordicarena gelten zudem die Regeln der „Federation Internationale De Ski“, die sogenannten FIS-Regeln. Diese sind unter dem Link https://www.oesv.at/media/media_vereinsservice/media_fisregeln/fisverhaltensregeln.pdf abzurufen.
12. Das Mitführen von Hunden auf den Loipen ist verboten.
13. In der Nordicarena wird an jedem Öffnungstag nach Einbruch der Dunkelheit ein Flutlicht bis 20:30 Uhr zur Verfügung gestellt. Die Nordicarena kann keine Garantie für ausreichend Beleuchtung abgeben und auch nicht haftbar gemacht werden für Unfälle wegen unzureichender Beleuchtung. Dem Gast bleibt es vorbehalten, trotz Flutlicht durch die Verwendung einer Stirnlampe oder Ähnlichem auch selbst für eine ausreichende Beleuchtung zu sorgen.
14. Der Benutzer ist bei der Nutzung der Loipen verpflichtet, die Karte (bei Saisonkarten zusätzlich auch einen Lichtbildausweis) mit sich zu tragen und auf Anweisung des Nordicarena-Personals vorzuweisen. Kann oder will der Gast dies nicht, so darf die weitere Loipennutzung von der Nordicarena untersagt werden.
15. Die Nordicarena behält sich das Recht vor, die Loipennutzung zu verweigern. Eine Verweigerung kann insbesondere ausgesprochen werden bei: Fälle höherer Gewalt, Wartungsarbeiten, Reparaturen, Gefährdung der eigenen Sicherheit, Gefährdung Dritter, Überbelegung der Anlagen, schlechte gesundheitliche Verfassung des Benutzers, unzureichende Ausrüstung des Benutzers, unpassende Kleidung des Gastes, Verstoß gegen Vorschriften der Nordicarena oder ähnlich gelagerte Gründe. Der Gast kann hieraus keine wie auch immer gearteten Ansprüche gegen die Nordicarena, insbesondere keine Ansprüche auf Erfüllung, Gewährleistung und Schadenersatz, geltend machen.
16. Bei Missbrauch oder Verdacht auf Missbrauch ist die Nordicarena berechtigt, die Karte ersatzlos einzubehalten und gegebenenfalls zu sperren.